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Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht.

Folgende Urkunden sind vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Für Informationen bitte um telefonischen Kontakt mit dem Standesamt Seekirchen a.W., 06212/2308-40


Datei herunterladen: PDFHinweise zur Urnenbeisetzung außerhalb von Friedhöfen  

Datei herunterladen: PDFFormular Urnenbeisetzung außerhalb von Friedhöfen

 

Zuständig