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Zusätzliche Familienförderung der Stadtgemeinde Seekirchen
In der Gemeindevertretungssitzung vom 10. Dezember 2015 wurde einstimmig beschlossen, seitens der Stadtgemeinde Seekirchen jenen Eltern und anderen Erziehungsberechtigten mit Hauptwohnsitz Seekirchen, denen das Land gekürzte Zuschüsse zu Kostenbeiträgen für die Betreuung aller nicht schul- und kindergartenpflichtigen Kinder (durch Tageseltern, Krabbelgruppen, alterserweiterten Gruppen und Kindergärten) gewährt, einen zusätzlichen Zuschuss zu leisten. Diese Zuschüsse belaufen sich ab 2019 auf € 20,- für halbtägige Betreuung und € 30,- für ganztägige Betreuung.
Es ist dazu kein Antrag notwendig. Die Daten werden über die Kindergärten bzw. die sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen erhoben.
Die Förderung erfolgt durch Citymarketing-Gutscheine in 2 Tranchen – die Gutscheine werden von der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung ausgegeben.
Termine: 1 x im Laufe des Juni + 1 x im Laufe des Dezember
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