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Heizkostenzuschuss 2025

Veröffentlichungsdatum03.01.2025Lesedauer1 Minute
Heizkostenzuschuss 2025

Eine neue Förderperiode für den Heizkostenzuschuss beginnt mit 1.1.2025. 

Die ab 1.1.2025 gültige Richtlinie finden Sie HIER_1

Das Antragsformular als Ausfüllhilfe können Sie HIER_2 downloaden.

Beide Dokumente sind ebenso wie die elektronische Antragsmaske ab 1.1.2025 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar.

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 1.1.2025 wie in den Vorjahren ausschließlich über E-Government möglich (Antragsfrist: 30.09.2025). Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich. Gemäß Vereinbarung zwischen dem Städtebund/Gemeindeverband und dem Land Salzburg unterstützen die Gemeinden dankenswerterweise jene Personen, die keinen Internetzugang haben bei der elektronischen Antragstellung als besonderes Service bzw. stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden für diese Personen elektronisch den Antrag.

Die Gemeinden prüfen weder Richtigkeit noch Vollständigkeit der Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller, sondern übertragen jene Daten in das elektronische Eingabesystem, die von den Antragstellerinnen und Antragstellern angegeben werden.

• Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt € 250,00.

• Die Einkommensgrenzen der Förderperiode 2024/2025 entsprechen jenen des Vorjahres (zB 1-Personen-Haushalt: € 1.392,00).

• Das Land Salzburg stellt für den Heizkostenzuschuss 2025 einen Betrag von € 2,5 Millionen zur

Verfügung.