Sie befinden sich hier: Startseite > Stadtleben > Wissenswertes

Kurzparkzone in Seekirchen

Das Zentrum von Seekirchen ist eine Kurzparkzone. Bei den orange gekennzeichneten Straßenflächen gilt mit Parkuhr eine Parkzeit von 90 Minuten. Am Faberhausparkplatz können Sie mit Parkuhr 3 Stunden parken. Die Kurzparkzone gilt von Mo-Fr 8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr. Parkuhren erhalten Sie im Stadtamt.

Die Kurzparkzone gilt in der Hauptstraße vom Steinmetz Moser bis Autohaus Heiss-Hutticher, Faberstraße, Teil der Anton Windhager Straße (Friseur Oskar Alex, Kulturhaus Emailwerk, Volksbank) Bahnhofstraße Kreuzung Hauptstraße bis Polizei, Schulvorplatz mit Ein- und Ausfahrt, Postgasse bis Salon Sieglinde, Moosstraße von Hauptstraße bis zum Friedhofsparkplatz bzw. neuen Parkplatz. Diese Parkplätze sind auch Teil der Kurzparkzone.

Kurzparkzone-Plan-web[1].pdf herunterladen (7.58 MB)