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Öffnungszeiten

Parteienverkehr (um telefonische Voranmeldung wird ersucht):

Montag bis Freitag: 8:00 - 11:30 Uhr


Amtstag: 

jeden Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - telefonische Terminvereinbarung dringend erbeten unter 

                                                                +43 (0)57 60121 - 37587, - 37589, -37528 oder - 37529


WICHTIGER HINWEIS
Vorgehensweise bei Einbringung von Schriftsätzen und Anträgen zu Akten der aufgelösten Bezirksgerichte Thalgau, Oberndorf und Neumarkt.
1) Einbringung der Anträge zu bisherigen Akten der früheren Gerichte als sonstige ERSTEINGABE beim Bezirksgericht 590 Seekirchen;
2) Auf dem Antrag oder Schriftsatz selbst ist vom Einbringer (Partei oder Vertreter) die bisherige GZ und das bisherige    Gericht anzuführen und darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Folgeeingabe handelt.


Amtstag

08:00-12:00

Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121

Fax: +43 57 60121 37588

Adresse

5201 Seekirchen am Wallersee

Amanda-Hübsch-Straße 1

Öffentliche Verkehrsmittel

Das Bezirksgericht Seekirchen ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Innerhalb der Stadtgemeinde Seekirchen gibt es einen kostenlosen Kleinbus.

Parkmöglichkeiten

Besucherparkplätze sind vorhanden. Parken ist jedoch nur mit Berechtigungskarte während der Dauer des Aufenthalts bei Gericht möglich. Diese ist gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug zu platzieren. Die Berechtigungskarte erhalten Sie bei der Eingangskontrolle.

Weitere Parkmöglichkeiten bietet die Stadtgemeinde Seekirchen. 

Auszug aus der Homepage der Stadtgemeinde: Das Zentrum von Seekirchen ist eine Kurzparkzone. Bei den gekennzeichneten Straßenflächen gilt mit Parkuhr eine Parkzeit von 90 Minuten. Am Faberhausparkplatz können Sie mit Parkuhr 3 Stunden parken. Die Kurzparkzone gilt von Mo-Fr 8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr.

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT86 0100 0000 0545 0899

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT74 0100 0000 0545 1018

BIC: BUNDATWW