Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Abfallabfuhrtermine
Entleerungstermine Seekirchen 2026 + Trennhilfe.pdf (0.19 MB)
Link zu: Abfalltrennung in sechs Sprachen
Straße/HausnummerAlfred-Schichtl-WegAm PfaffenbühelAm RiedelwaldAm SchreibergAmanda-Hübsch-StraßeAn der FischachAngerpointAngerwegAnton-Windhager-StraßeArnogasseAsenwegAugerbachringAugerbachstraßeAugerbachwegAugergasseBahnhofstraßeBayerhamBlumenwieseBruckermühleBrunnBrunnleitenstraßeBuchenwegDr. Hans Katschthaler PlatzEhgartlEichenwegErlenwegErnst-Lodron-StraßeFaberstraßeFahrschulstraßeFasanenwegFeldwegFischachstraßeFischtagingFöhrenwegForellenwegFrühlingswegGartenstraßeGärtnerwegGemeindegasseGewerbestraße (Seekirchen am Wallersee)Gewerbestraße (Wimmsiedlung)GezingHacklbrunnstraßeHalberstättenHangstraßeHauptstraßeHechtstraßeHenndorfer StraßeHerbstwegHermann-Gmeiner-StraßeHippingerstraßeHuttich (Huttich)Huttich (Seekirchen am Wallersee)InselwegIrlachringKapellerwegKarpfenwegKiebitzwegKirchholzKoppeltorstraßeKothgumprechtingKraihamLärchenwegLindenstraßeLudwig-Bürgel-WegMartin-Helminger-Straße (Waldprechting)Martin-Helminger-Straße (Wimmsiedlung)Mathias-Bayrhamer-StraßeMax-Gandolf-StraßeMayerlehenMittersbichlstraßeMödlhamMoosstraßeMöwenstraßeMühlbachstraßeMühlbergstraßeOberkriechhamObertrumer LandesstraßeO-Hölzl-WegPanoramastraßePostgasseQuellenstraßeReiherstraßeRiedRömerwegRupertiwegRupertusstraßeSalzburger StraßeSchloßwegSchmieding (5201 Schmieding)Schmieding (5162 Schmieding)SchmiedkellerSchöngumprechting (5201 Schöngumprechting)Schöngumprechting (5162 Schöngumprechting)SchwanenstraßeSebastian-Stief-StraßeSeebadstraßeSeeblickstraßeSeeburgstraßeSeekirchner LandesstraßeSeestraßeSeewalchenSeewalchnerwegSeewinkelSommerwegSonneninselSonnensiedlungSportzentrumStiftsgasseSüdtiroler StraßeUferstraßeUlmenwegUnterkriechhamUnterm BäckerhörndlVirgilgasseWaldmoosgasseWaldprechtingWaldprechtinger HöheWaldprechtinger StraßeWallerseestraßeWeinbergstiegeWeinbergstraßeWeingartenstraßeWiesWiesenstraßeWildentenstraßeWimmWimmer StraßeWinklhofWinterwegZaisbergZanderwegZederngasseHausnummer1234567891011121314
Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) dürfen nur von befugten Bestattungsunternehmen überführt werden.
Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden. Welche Dokumente gegebenenfalls darüber hinaus für die Überführung ins Ausland erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab.
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, welche Stelle zuständig ist.
Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:
Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland:
Je nach Bundesland muss entweder einen Antrag auf Bewilligung der Überführung gestellt oder die Überführung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Im Fall einer Überführung ins Ausland muss ein Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Der Bewilligungsantrag und die Anzeige können persönlich gemacht oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragt werden.
Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)
Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.
Bauen
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug