Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Abfallabfuhrtermine

Abfallabfuhrtermine

Entleerungstermine-2025 inkl. Gelber Sack und Altpapier.pdf herunterladen (0.05 MB)


Link zu: Abfalltrennung in sechs Sprachen



Straßeneingabe:

Kindesunterhalt für Kinder minderjähriger Eltern

Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt (auch Alimente genannt) gegenüber beiden Elternteilen, unabhängig davon, ob diese volljährig oder minderjährig sind. Der Elternteil, der den gemeinsamen Haushalt führt und das Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Geldunterhalt zu leisten.

Wenn keiner der beiden Elternteile in der Lage ist, seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, können auch die Großeltern (mütterlicher- und väterlicherseits) zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden, sofern sie leistungsfähig sind.

Zusätzlich ist der Vater gesetzlich verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung sowie ihren Unterhalt für die ersten acht Wochen nach der Geburt zu ersetzen. Weitere Informationen dazu finden sich im Beitrag Kindesunterhalt.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz