Haus- und Straßensammlung "freiraum-europa"

Veröffentlichungsdatum30.04.2026Lesedauer1 MinuteKategorienStadtgemeinde
Ein Kind, das auf einem Hund liegt

Bis Ende Juni sind in Seekirchen Personen für das Hilfsprojekt "freiraum-europa" unterwegs um Spenden zu sammeln.

Das Land Salzburg hat dazu folgenden Bescheid erlassen:

Das Hilfsprojekt für Menschen mit Behinderung "freiraum-europa" wird die gemäß § 4 des Landesgesetzes zur Regelung öffentlicher Sammlungen, LGBl Nr. 107/1969 i.d.g.F., erforderliche Bewilligung zur Durchführung einer Haus- und Straßensammlung in Stadt und Land Salzburg bis 30.06.2026 nach Maßgabe folgender Vorschreibungen erteilt: 

  • Die Haussammlung kann durch Auflegen von Sammelbögen in Häusern, Geschäftslokalen und zugehörigen Anlagen unter der Voraussetzung der Zustimmung des Hausbesitzers oder Geschäftsinhabers erfolgen. Die Straßensammlung kann durch Sammeln auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gassen durchgeführt werden.
  • An die zum Sammeln verwendeten Personen sind Ausweise auszugeben, die beim Sammeln über Verlangen vorzuweisen sind. Sie werden gemäß § 8 des zit. Gesetzes ermächtigt, solche Ausweise auszustellen. Die Ausweise gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und haben Zahl und Datum des Bewilligungsbescheides sowie die Zeit, innerhalb der gesammelt werden darf, zu enthalten.