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Die zuständige Wasserrechtsbehörde hat der Stadtgemeinde Seekirchen die befristet erteilte Wasserbenutzung der Brunnenanlage Riedelwald erteilt. Für weitere 30 Jahre - bis 31.12.2054 - wurde 1. die Errichtung und der Betrieb der Wasserversorgungsanlage Riedelwald mit Entnahme von Grundwasser aus den Grundstücken Mr. 2469/8, 2469/9 und 2501, KG Waldprechting und2. die Errichtung und Benützung einer Pumpdruckleitung vom Brunnen Riedelwald zum Hochbehälter mit Einspeisung des Brunnenwassers mit Auflagen und Fristen wiederverliehen.Somit ist die Wasserversorgung eines Großteils der Stadtgemeinde Seekirchen für weitere 30 Jahre gesichert.