Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht.
Folgende Urkunden sind vorzulegen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
- Meldenachweis des Verstorbenen
Für Informationen bitte um telefonischen Kontakt mit dem Standesamt Seekirchen a.W., 06212/2308-40
Hinweise zur Urnenbeisetzung außerhalb von Friedhöfen
Formular Urnenbeisetzung außerhalb von Friedhöfen