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Familienentlastende Maßnahmen

„Seekirchner Modell“ der Familienförderung:

Alle Seekirchner Familien erhalten zum Zeitpunkt der Geburt und zum zehnten Geburtstag ihres Kindes jeweils € 200,-. Ab dem dritten Kind erhöht sich die Förderung für das dritte Kind (vierte, fünfte und jedes weitere) auf € 300,- für alle förderungsrelevanten Geburtstage. Außerdem erhalten die Erziehungsberechtigten zum dritten und sechsten Geburtstag des 1. und 2. Kindes jeweils € 300,-. Ab dem dritten Kind erhöht sich diese Förderung auf jeweils € 400,-.

Der Antrag kann bis zu sechs Monate nach dem Geburtstag vom Familienbeihilfe-beziehenden Elternteil, der zum jeweiligen Geburtstag mit dem Kind mit Hauptwohnsitz in Seekirchen gemeldet ist, im Meldeamt des Stadtamtes mit folgenden Beilagen gestellt werden:

·         Bestätigung vom Finanzamt über den Bezug der Familienbeihilfe – nicht älter als 6 Monate;
·         Ausweis des Erziehungsberechtigten

Die Beträge werden in Form von Citymarketing-Gutscheinen ausbezahlt und sind nicht in bar ablösbar!

Infos & Antrag: Stadtamt SeekirchenTel. 06212/2308 DW 41 oder 42      

Seekirchner Modell der Familienförderung NEU 2023               

 

·  Sozialfonds der Stadtgemeinde Seekirchen:

Der Sozialfonds stellt eine rasche und unbürokratische Hilfe für unverschuldet in Not geratene Seekirchner Bürger*innen dar. Finanzielle Notsituationen, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall…) ausgelöst wurde, sollen beseitigt oder gemildert werden.

Antrag an: Bürgermeister Konrad Pieringer, Tel. 06212/2308-12,
                  E-Mail: buergermeister@seekirchen.at

 

·   Härteausgleich betreffend Betreuungsbeitrag für Kindergarten und Schulkindgruppe:  

Es besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Reduzierung des Betreuungsbeitrages, in dem unter Beischluss entsprechender Unterlagen (wie z.B. Wohnbauförderungsbescheid, Sozialhilfebescheid, Nachweise betreffend Unterhaltspflichten, Einkommensnachweise inklusive Alimente, Kontoauszüge etc.) die finanzielle Situation darzulegen ist.

Schriftlicher Antrag an: Stadtamt SeekirchenTel. 06212/2308-15; E-Mail: margarete.scheicher@seekirchen.at
 

·  Ermäßigung des Betreuungsbeitrages der schulischen Tagesbetreuung in
    der Neuen Mittelschule Seekirchen für:

Die Elternbeiträge können bei niedrigem Einkommen (Richtwert: Jahreseinkommen unter 17.728,- €, Abzüge für Alleinerziehende, Alleinverdiener, weitere Kinder, etc.) auf Antrag bei der Schulleitung reduziert werden. Die Einkommensgrenzen und jeweiligen Ermäßigungssätze finden Sie in der Schulbeitragsverordnung unter folgendem link:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000906

Antragsfrist: innerhalb eines Monats nach Aufnahme in die Betreuung an die Bürgerservicestelle/Stadtamt Seekirchen, Tel. 06212/2308-15, E-Mail: margarete.scheicher@seekirchen.at

 

·  € 20,- CMS-Gutscheine mit SUPER s‘COOL-CARD:

Statt des bisherigen Freifahrausweises kann auch eine SUPER s‘COOL-CARD für € 96,- erworben werden. Sie ist 365 Tage lang in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des SVV im Bundesland Salzburg gültig, in der Schulzeit wie auch in deiner Freizeit. Die SUPER s‘COOL-CARD ist von 01.09. bis zum 31.08. gültig und exklusiv für Schüler*innen und Lehrlinge erhältlich. Infos &Antrag:  http://www.svv-info.at/de/tickets-und-preise/schueler-und-lehrlinge/

Alle mit Hauptwohnsitz in Seekirchen gemeldete Bürger*innen erhalten bei Vorlage der SUPER s´COOL Card bis spätestens 31. Mai einen CMS-Gutschein in der Höhe von € 20,-. Pro Gemeindebürger*in wird nur eine SUPERs´COOL-Card im Zeitraum vom 1. September – 31. August gefördert.

Infos & Antrag: Bürgerservicestelle /Stadtamt Seekirchen, Tel. 06212/2308-15, E-Mail: ulrike.lainer@seekirchen.at 

 

Weitere Infos:

Infos zu finanziellen Förderungen für Familien finden Sie in der Online-Broschüre von Forum Familie „Geld für die Familienkassa – Beihilfen & Förderungen“ http://www.salzburg.gv.at/forumfamilie

Mehr zum Thema auch im Online-Infoblatt:
Familienentlastende Maßnahmen in Salzburg:

Für Eltern mit Kindern in einer Kinderbetreuungseinrichtung
www.salzburg.gv.at/1204_familienentlastung2014.pdf