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Familienförderung

Mit 1. Jänner 2025 gilt folgende Regelung für die Familienförderung:

  • Zur Geburt und zum dritten, sechsten sowie zehnten Geburtstag erhält jedes Kind eine Unterstützung in Höhe von € 200,-

Voraussetzungen:

  • Sie und das Kind sind zur Geburt und an den förderungsrelevanten Geburtstagen in Seekirchen mit Hauptwohnsitz gemeldet.
  • Sie beziehen nachweislich Familienbeihilfe für das Kind.

Die Frist für den Antrag beträgt ausnahmslos sechs Monate nach dem jeweiligen Geburtstag des Kindes.

Die Beträge werden in Form von Citymarketing-Gutscheinen ausbezahlt und sind nicht in bar ablösbar. 

Seekirchen_Familienförderung ab 01.01.2025


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2023 wurde die Familienförderung des "Seekirchner Modells" geändert bzw. erhöht - nur für Geburtstage, die noch ins Jahr 2024 fallen:

Eine Förderung gibt es

  • zur Geburt und zum zehnten Geburtstag des Kindes: jeweils € 200,-
  • zum dritten und sechsten Geburtstag des Kindes: jeweils € 300,-
  • zur Geburt des 3. Kindes und zum zehnten Geburtstag des 3. Kindes (oder jedem weiteren): jeweils € 300,-
  • zum dritten und sechsten Geburtstag des 3. Kindes (oder jedem weiteren): jeweils € 400,- 

Voraussetzungen:

  • Sie und das Kind sind am Geburtstag des Kindes in Seekirchen mit Hauptwohnsitz gemeldet
  • Sie beziehen Familienbeihilfe für das Kind und müssen das auch nachweisen

Die Frist für den Antrag beträgt ausnahmslos sechs Monate nach dem jeweiligen Geburtstag des Kindes.

Die Beträge werden in Form von Citymarketing-Gutscheinen ausbezahlt und sind nicht in bar ablösbar.