Startseite
Sie befinden sich derzeit im Bereich
+43 6212 2308 0
post@seekirchen.at
Öffnungszeiten
Kinderbetreuung
Seniorenhaus
Jobangebote
Abfallkalender
Mit 1. Jänner 2025 gilt folgende Regelung für die Familienförderung:
Voraussetzungen:
Die Frist für den Antrag beträgt ausnahmslos sechs Monate nach dem jeweiligen Geburtstag des Kindes.
Die Beträge werden in Form von Citymarketing-Gutscheinen ausbezahlt und sind nicht in bar ablösbar.
Seekirchen_Familienförderung ab 01.01.2025