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Familienförderung

2023 wurde die Familienförderung des "Seekirchner Modells" geändert bzw. erhöht:

Eine Förderung gibt es

  • zur Geburt und zum zehnten Geburtstag des Kindes: jeweils € 200,-
  • zum dritten und sechsten Geburtstag des Kindes: jeweils € 300,-
  • zur Geburt des 3. Kindes und zum zehnten Geburtstag des 3. Kindes (oder jedem weiteren): jeweils € 300,-
  • zum dritten und sechsten Geburtstag des 3. Kindes (oder jedem weiteren): jeweils € 400,- 

Voraussetzungen:

  • Sie und das Kind sind am Geburtstag des Kindes in Seekirchen mit Hauptwohnsitz gemeldet
  • Sie beziehen Familienbeihilfe für das Kind und müssen das auch nachweisen

Die Frist für den Antrag beträgt ausnahmslos sechs Monate nach dem jeweiligen Geburtstag des Kindes.

Die Beträge werden in Form von Citymarketing-Gutscheinen ausbezahlt und sind nicht in bar ablösbar.