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Familienförderung

Mit 1. Jänner 2025 gilt folgende Regelung für die Familienförderung:

  • Zur Geburt und zum dritten, sechsten sowie zehnten Geburtstag erhält jedes Kind eine Unterstützung in Höhe von € 200,-

Voraussetzungen:

  • Sie und das Kind sind zur Geburt und an den förderungsrelevanten Geburtstagen in Seekirchen mit Hauptwohnsitz gemeldet.
  • Sie beziehen nachweislich Familienbeihilfe für das Kind.

Die Frist für den Antrag beträgt ausnahmslos sechs Monate nach dem jeweiligen Geburtstag des Kindes.

Die Beträge werden in Form von Citymarketing-Gutscheinen ausbezahlt und sind nicht in bar ablösbar. 

Seekirchen_Familienförderung ab 01.01.2025