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Mit 1. Jänner 2025 gilt folgende Regelung für die Familienförderung:
Voraussetzungen:
Die Frist für den Antrag beträgt ausnahmslos sechs Monate nach dem jeweiligen Geburtstag des Kindes.
Die Beträge werden in Form von Citymarketing-Gutscheinen ausbezahlt und sind nicht in bar ablösbar.
Seekirchen_Familienförderung ab 01.01.2025
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