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Zusätzlich zu den bestehenden Förderungen sind folgende zwei neue Förderungen dazu gekommen:
Das Förderansuchen kann bis 12 Monate nach der Maßnahme bei der Stadtgemeinde Seekirchen im Umweltbüro eingereicht werden.
Informationen und Formulare:
Förderansuchen_-_Formular_Novelle_2022.pdf herunterladen (0.56 MB)
Richtlinien_Gemeindeförderungen_Novelle_2022.pdf herunterladen (0.56 MB)
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Karin Schernthaner.
Tel.: 06212/2308-23
E-Mail: karin.schernthaner@seekirchen.at
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