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Förderungen für thermische Sanierungen

Seit 01.01.2025 sind die Förderungen für thermische Sanierungen, Erneuerung von fossilen Heizungsanlagen und PV-Anlagen und PV-Speicher laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2024 bis auf weiteres ausgesetzt.

Für alle Maßnahmen die bis 31.12.2024 fertig gestellt und verrechnet wurden, gilt weiterhin die Einreichfrist von max. 12 Monaten nach Fertigstellung der Maßnahme (siehe Förderrichtlinien). Für die Bestimmung der Fertigstellung wird das Rechnungsdatum der jeweiligen Maßnahme herangezogen. Z.B.: Fertigstellung eines Heizungstausches war im Mai 2024, das Rechnungsdatum lautet 01.06.2024, somit muss das Förderansuchen bis spätestens 01.06.2025 bei der Gemeinde im Umweltamt eingereicht werden.

Gefördert werden noch im Jahr 2024 fertiggestellte Sanierungsmaßnahmen: 

·         Wärmedämmung einzelner Bauteile
·         Einbau einer thermischen Solaranlage
·         Einbau einer Biomassezentralheizung
·         Anschluss an Biomasse Mikronetze
·         Einbau einer Wärmepumpenanlage
·         Fenstertausch
·         Photovoltaikanlage (bis zu 5 kWp)
·         Photovoltaikspeicher (bis zu 6 kWh)

Details finden Sie in den Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz:
Förderungsrichtlinien_für_Maßnahmen_zur_Steigerung_der_Energieeffizienz_Novelle_2022_gültig_für_fertiggestellte_Maßnahmen_bis_31.12.2024.pdf  (0.56 MB)

Förderansuchen_Formular_Sanierungsförderung_Novelle_2022_gültig_für_fertiggestellte_Maßnahmen_bis_31.12.2024.pdf  (0.56 MB)


Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Anita Braitenthaller. 

Tel.: 06212/2308-23

E-Mail: anita.braitenthaller@seekirchen.at

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