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Förderungen für thermische Sanierungen

Zusätzlich zu den bestehenden Förderungen sind folgende zwei neue Förderungen dazu gekommen:

  • Förderung Sanierung Bestandsgebäude mit € 1.000,00
  • Förderung für die Kellerdeckendämmung

Das Förderansuchen kann bis 12 Monate nach der Maßnahme bei der Stadtgemeinde Seekirchen im Umweltbüro eingereicht werden.

Informationen und Formulare:

Förderansuchen_-_Formular_Novelle_2022.pdf herunterladen (0.56 MB)

Richtlinien_Gemeindeförderungen_Novelle_2022.pdf herunterladen (0.56 MB)


Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Karin Schernthaner. 

Tel.: 06212/2308-23

E-Mail: karin.schernthaner@seekirchen.at

Zuständig