Zusätzlich zu den bestehenden Förderungen sind folgende zwei neue Förderungen dazu gekommen:
- Förderung Sanierung Bestandsgebäude mit € 1.000,00
- Förderung für die Kellerdeckendämmung
Das Förderansuchen kann bis 12 Monate nach der Maßnahme bei der Stadtgemeinde Seekirchen im Umweltbüro eingereicht werden.
Informationen und Formulare:
Förderansuchen_-_Formular_Novelle_2022.pdf herunterladen (0.56 MB)
Richtlinien_Gemeindeförderungen_Novelle_2022.pdf herunterladen (0.56 MB)
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Karin Schernthaner.
Tel.: 06212/2308-23
E-Mail: karin.schernthaner@seekirchen.at