Kostenloser Zugang zu Kunst und Kultur für Menschen in finanzieller Notlage
In Salzburg gibt es die Initiative „Hunger auf Kunst und Kultur". Diese Initiative gibt Menschen mit finanziellen Engpässen die Möglichkeit, am kulturellen Leben in Stadt und Land Salzburg teilzunehmen.
Kultur ist ein gleiches Grundbedürfnis wie zum Beispiel Lebensmittel und Kleidung. Armut wird nicht nur in Geld gemessen, auch ein verhinderter Zugang zu Bildung, Wohnen, Arbeit und eben Kultur sei so zu werten. Der Kulturpass ist ein Mittel der Vorbeugung um Menschen am „Leben teilhaben zu lassen" und dadurch einen sozialen Ausschluss zu verhindern. Wobei auch Personen, die in einer Vollzeitbeschäftigung stehen, durch die neuen Beschäftigungsstrukturen durchaus armutsgefährdet sein können.
Besonders genutzt wird der Kulturpass von Alleinerziehenden und Mindestpensionist:innen, aber auch Sozialhilfe-Empfänger:innen, Asylwerber:innen sowie Langzeitarbeitslosen. Die Flachgauer Kulturstätten sind ziemlich flächendeckend bei der Aktion vertreten, wobei auf dem Land eine höhere Hemmschwelle geortet wird, das Angebot zu nutzen. Ein Kulturpass-Besucher:in hat das gleiche Recht auf eine Eintrittskarte wie ein:e zahlende:r Besucher:in. Allerdings gibt es einige wenige Kultureinrichtungen, die das Angebot kontingentiert haben. Eine Reservierung in diesen Kulturstätten wäre günstig.
Finanziert wird die Aktion von Stadt und Land Salzburg, durch Spenden von Besucher:innen der jeweiligen Kultureinrichtung, Privatpersonen, Institutionen und Firmen. Man freut sich auch über Sponsoren und Spender. Konto der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur", Volksbank Salzburg (IBAN: AT37 4501 0001 0923 5713; BIC: VBOEATWWSAL). Mit den gesammelten Spenden werden Eintrittskarten finanziert, die gegen Vorlage des Kulturpasses an der Abendkassa unentgeltlich eingelöst werden können.
Die Vergabe des Kulturpasses wird über das Netzwerk der Armutskonferenz und von sozialen Hilfs- und Beratungsstellen organisiert und sichergestellt.
Der Kulturpass wird in Seekirchen gegen Vorlage eines Einkommensnachweises ausgegeben:
Stadtamt Seekirchen, Frau Margareta Pongruber, Stiftsgasse 1, Tel. 06212/2308-21
www.kunsthunger-sbg.at