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Lehrlingsförderung

Die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Seekirchen hat in ihrer Sitzung vom 19.05.2016 eine Lehrlingsförderung beschlossen. Gefördert werden jene Betriebe, die Lehrlinge ausbilden und ihre Betriebsstätte in Seekirchen haben. Die Förderhöhe richtet sich nach der für den Lehrling bezahlten Kommunalsteuer.

Die Beantragung der Förderung ist frühestens zum Zeitpunkt der Abgabe der jeweiligen Jahreskommunalsteuererklärung möglich.

Formular_Lehrlings-_bzw._Lehrplatzförderung_der_Stadtgemeinde_Seekirchen_2023.pdf herunterladen (0.12 MB)
Richtlinien_Lehrlings_bzw_Lehrplatzförderung_der_Stadtgemeinde_Seekirchen_Stand_2023.pdf herunterladen (0.07 MB) 

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