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Abfallabfuhrtermine

Entleerungstermine-Jänner-Juni_2024.web.pdf herunterladen (0.03 MB)
Entleerungstermine-Juli-Dezember_2024.web.pdf herunterladen (0.04 MB)


Entleerungstermine_Altpapiertonne_2024_A6_1_02.pdf herunterladen (0.01 MB)


2024_Informationsblatt_für_hausbezogene_Abgaben.pdf herunterladen (0.63 MB)
AWG_neu_Abfallrechtlicher_Rahmen.pdf herunterladen (0.16 MB)


Link zu: Abfalltrennung in sechs Sprachen



Straßeneingabe:

Adressänderung: Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Die Standortverlegung eines Unternehmens muss bei der neuen Gewerbebehörde angezeigt werden. Die zuständige Wirtschaftskammer wird automatisch von dieser Standortverlegung in Kenntnis gesetzt, eine eigene Benachrichtigung ist nicht notwendig.

Die Anzeige ist so rechtzeitig zu erstatten, dass sie spätestens am Tag der Aufnahme der Gewerbeausübung am neuen Standort bei der Gewerbebehörde einlangt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Standortwechsel Einzelunternehmen" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion