Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Elektronische Zustellung
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Darüber hinaus ist folgenden Stellen der Todesfall zu melden:
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
Bauen
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug