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Abfallabfuhrtermine

Entleerungstermine-Jänner-Juni_2024.web.pdf herunterladen (0.03 MB)
Entleerungstermine-Juli-Dezember_2024.web.pdf herunterladen (0.04 MB)


Entleerungstermine_Altpapiertonne_2024_A6_1_02.pdf herunterladen (0.01 MB)


2024_Informationsblatt_für_hausbezogene_Abgaben.pdf herunterladen (0.63 MB)
AWG_neu_Abfallrechtlicher_Rahmen.pdf herunterladen (0.16 MB)


Link zu: Abfalltrennung in sechs Sprachen



Straßeneingabe:

Meldung des Todesfalls: Versicherungen

Die im Dachverband der Sozialversicherungsträger  zusammengefassten Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsträger wie z.B. ÖGK, SVS, BVAEB sollten grundsätzlich automatisch vom Standesamt verständigt werden. War die/der Verstorbene bei einer anderen Stelle versichert, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall dort selbst melden: Sonstige Versicherungen

Hinweis

Nur dann, wenn eine Meldung des Todesfalls nicht bereits durch das zuständige Standesamt durchgeführt wurde, sollte insbesondere die Meldung beim Pensionsversicherungsträger vorgenommen werden.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion