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Abfallabfuhrtermine

Entleerungstermine-Jänner-Juni_2024.web.pdf herunterladen (0.03 MB)
Entleerungstermine-Juli-Dezember_2024.web.pdf herunterladen (0.04 MB)


Entleerungstermine_Altpapiertonne_2024_A6_1_02.pdf herunterladen (0.01 MB)


2024_Informationsblatt_für_hausbezogene_Abgaben.pdf herunterladen (0.63 MB)
AWG_neu_Abfallrechtlicher_Rahmen.pdf herunterladen (0.16 MB)


Link zu: Abfalltrennung in sechs Sprachen



Straßeneingabe:

Verlassenschaftsverfahren

Das zuständige Standesamt verständigt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht (→ BMJ)), in dessen Sprengel die Verstorbene/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.

Das Gericht leitet daraufhin ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die Notarin/der Notar, die/der je nach Wohnort und Sterbetag zuständig ist, lädt als "Gerichtskommissärin"/ "Gerichtskommissär" die Hinterbliebenen zur sogenannten "Todesfallsaufnahme".

Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Dieser ist bei Behörden- oder Bankwegen mit Rechtskraftstempel vorzulegen.

Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Kapitel "Erben und Vererben".

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer