Ferienregelung

  • Feiertage, Weihnachts- und Osterferien der allgemeinbildenden Pflichtschulen.

  • Sommerkindergarten
    Im Februar wird eine Bedarfserhebung für die Kinderbetreuung im Sommer durchgeführt, bei der sich Eltern verbindlich zu einer Sommerbetreuung während der 9 schulfreien Wochen im Juli und August anmelden können.
    Diese Sommerbetreuung wird allen Kindern, die einen Kindergarten der Stadtgemeinde Seekirchen besuchen nach Vorlage der Sommerarbeitsbestätigungen der Eltern je nach Bedarf angeboten.