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Abfallabfuhrtermine

Entleerungstermine Seekirchen 2026 + Trennhilfe.pdf (0.19 MB)


Link zu: Abfalltrennung in sechs Sprachen



Straßeneingabe:

Meldungen nach dem Todesfall

Hinweis:

Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.

Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.

Darüber hinaus ist folgenden Stellen der Todesfall zu melden:

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Inneres